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Galgen dienten vorab der Hinrichtung von
männlichen Personen. Zur ritualisierten Exekution gehörte der Weg der
Verurteilten vom Ort der Urteilsverkündung zur R. zu Fuss oder auf
Karren in Begleitung eines Geistlichen, der Richter und der
Schaulustigen. Die Wahl des Standortes auf weithin sichtbarem
Felsvorsprüngen Hügel über Siedlungen, Marktplätze und
Hauptverkehrswegen ist Absicht, ebenso die Ausrichtung des
Galgenbalkens. Ihre Ausrichtung geradeaus auf den Kirchturm, Kloster
dürfte daher symbolischen Charakter besitzen. Bei Gehängten trat der Tod
meist erst nach einigen Stunden ein. |
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In der Schweiz hat die Hexenverfolgung vom 15. bis 18. Jahrhundert gedauert.
In dieser Zeitspanne wurden ungefähr 3400 Frauen und Männer misshandelt und
getötet, und zwar in katholischen wie auch in reformierten Gebieten. Jeder
konnte jeden verdächtigen und anklagen, und wer einmal in die Mühlen der
"Unrechtsprechung" geraten war, durfte kaum auf Rettung hoffen. Weil die
verdächtigten Personen zunächst alle Beschuldigungen abstritten, mussten sie
die Folter erleiden, bis sie alles gestanden, auch die Teufelsbuhlschaft.
Nur wenige widerstanden den Folterqualen und wurden freigesprochen. |
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