Galgen dienten vorab der Hinrichtung von männlichen Personen. Zur ritualisierten Exekution gehörte der Weg der Verurteilten vom Ort der Urteilsverkündung zur R. zu Fuss oder auf Karren in Begleitung eines Geistlichen, der Richter und der Schaulustigen. Die Wahl des Standortes auf weithin sichtbarem Felsvorsprüngen Hügel über Siedlungen, Marktplätze und Hauptverkehrswegen ist Absicht, ebenso die Ausrichtung des Galgenbalkens. Ihre Ausrichtung geradeaus auf den Kirchturm, Kloster dürfte daher symbolischen Charakter besitzen. Bei Gehängten trat der Tod meist erst nach einigen Stunden ein.

 
 

In der Schweiz hat die Hexenverfolgung vom 15. bis 18. Jahrhundert gedauert. In dieser Zeitspanne wurden ungefähr 3400 Frauen und Männer misshandelt und getötet, und zwar in katholischen wie auch in reformierten Gebieten. Jeder konnte jeden verdächtigen und anklagen, und wer einmal in die Mühlen der "Unrechtsprechung" geraten war, durfte kaum auf Rettung hoffen. Weil die verdächtigten Personen zunächst alle Beschuldigungen abstritten, mussten sie die Folter erleiden, bis sie alles gestanden, auch die Teufelsbuhlschaft. Nur wenige widerstanden den Folterqualen und wurden freigesprochen.

 
 

Quellen:

 

 
Aarburg

Kanton Aargau

Galgen Aarburg
 
 
Basel

Kanton Basel-Stadt

Basel, auf dem Gellert
 
 
Hospental

Kanton Uri

Galgen Hospental
 
 
Matten b. Interlaken

Kanton Bern

Galgen Galgenhubel
 
 
Unterseen

Kanton Bern

Galgen Brandwald
 
Waldensburg / Vuorz

Kanton Graubünden

Galgen Fuortgas
Zweisimmen

Kanton Bern

Galgen Galgenhübel